Durch die Einhaltung der Grundsätze, sprich die Charakteristika der Wirtschaftsmediation sowie der Umsetzung der Verfahrensgrundsätze, wird es möglich,
Hierdurch wird nicht nur die Eigenverantwortung der Parteien gefördert, sondern die Parteien werden auch verstehen lernen,
zu erkennen, dass es für den "Turnaround" respektive um die "Krise" zu meistern, der Mitarbeit eines externen Beraters, mithin also eines geschulten Konflikt- und Verhandlungs-managers bedarf.