Parteien, die bereit sind, sich auf eine Wirtschaftsmediation einzulassen und an ihr aktiv teilzunehmen, werden mit uns Mediatoren einer Meinung sein, dass es eigentlich unverständlich ist, Konflikte durch einen dritten, wie zum Beispiel einen Richter, entscheiden zu lassen (strafrechtlich relevante Sachverhalte natürlich ausgenommen).
Das Wirtschaftsmediationsverfahren ist ein Konfliktlösungsverfahren, das der Persönlichkeit des mittelständischen Unternehmers entgegenkommt, da hier die Entscheidungen partei- und nicht fremdbestimmt sind; das Verfahren lässt sich individuell auf die Bedürfnisse der Parteien zuschneiden, so daß eine tragfähige und von beiden Seiten akzeptable Lösung generiert und eine weitere Zusammenarbeit der Parteien ermöglicht wird.
Das Gefühl und das Wissen, das sich nach einer erfolgreichen Mediation bei den beteiligten Parteien einstellen wird, rechtfertigt das Verfahren. Der Mediator ist eben kein Richter, im besten Fall ist er nicht einmal „Dritter“ – sondern eben Mittler. Die Eigenverantwortung und die Wahrnehmung, selbstbestimmt eine Lösung und gegebenenfalls eine Wertschöpfung herbeigeführt zu haben, die zu Beginn der Mediation keine der Parteien für möglich gehalten hätte, offenbart schließlich das reizvolle wie rentable Plus dieser Form von Konfliktbeilegung.